Für die Finanzierung von Stadterneu­erungsmaßnahmen steht eine Vielzahl einzelner öffentlicher Förderprogramme zur Verfügung. Diese Programme unterliegen einer ständigen Fortschreibung. Darüber hinaus werden häufig kurzfristig zeitlich begrenzte Sonderprogramme (z. B. Konjunkturprogramme) mit thematischen Schwerpunkten aufgelegt.
Wir informieren unsere Auftraggeber über den aktuellen Stand der Förderprogramme und den Einsatzmöglichkeiten in ihren Projekten.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Unterstützung bei der Abklärung der Verfügbarkeit der Förderprogramme
  • Klärung der Zielkompatibilität der konkreten Maßnahme mit dem Förderprogramm
  • Unterstützung im Rahmen der Antragstellung und Begleitung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens
  • Mitwirkung beim Abruf der Fördermittel
  • Mitwirkung und Unterstützung bei der Abrechnung der Maßnahme und Erstellung des Verwendungsnachweises

Den Schwerpunkt der öffentlichen Förderprogramme in der Stadterneuerung bildet die Städtebauförderung mit ihren Teilprogrammen. Im Folgenden eine kurze Übersicht:

  • Bayerisches Städtebauförderungsprogramm
  • Bund/Länder Städtebauförderung I – Grundprogramm
  • Bund/Länder Städtebauförderung II – Soziale Stadt
  • Bund/Länder Städtebauförderung III – Stadtumbau West
  • Bund/Länder Städtebauförderung IV – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
  • Bund/Länder Städtebauförderung V – Städtebaulicher Denkmalschutz
  • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) - EU Programm Übersicht von uns betreuter Kommunen
  • ExWoSt (experimenteller Wohnungs- und Städtebau)

Weitere öffentliche Förderprogramme,
die sehr häufig alternativ oder komplementär zur Anwendung kommen:

  • Wohnungsbauförderung
  • Programme des Denkmalschutzes (z.B. Entschädigungsfonds, Bayerische Landesstiftung)
  • Kulturfonds Bayern
  • Programme der Wirtschaftsförderung
  • Programme der Energieeffizienz
  • Programme der Gebietskörperschaften (Landkreise, Bezirke)